Was merkt man eigentlich vom Dimmen? Ein Tag mit gedimmtem Netzanschluss aus Sicht des Verbrauchers
In meinem letzten Artikel ging es um die Technik hinter Paragraf 14a EnWG: EEBUS, Steuerbox, Netzanschlusspunkt, Millisekundenregelung. Heute die Perspektive, die am Ende zählt: Was passiert eigentlich im Haus, wenn der Netzbetreiber tatsächlich dimmt? Begleiten wir dafür einen ganz normalen Haushalt durch einen Tag. Einfamilienhaus, 10 kWp PV auf dem Dach, Hybridwechselrichter mit 10 kWh Batterie, Wärmepumpe, Wallbox, zwei Berufstätige, ein E-Auto.
Vorab das Wichtigste, weil es das am häufigsten missverstandene Detail der ganzen Regelung ist: Gedimmt werden ausschließlich die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, also Wärmepumpe, Wallbox und das Netzladen des Speichers. Der Rest des Haushalts ist nie betroffen. Backofen, Waschmaschine, Licht, Homeoffice: alles läuft immer uneingeschränkt weiter. Und selbst die steuerbaren Geräte werden nie abgeschaltet, sondern nur in ihrem Netzbezug begrenzt, auf mindestens 4,2 Kilowatt.
6:40 Uhr, ein kalter Februarmorgen
Halb Deutschland duscht, die Wärmepumpen laufen, die Netze im Viertel sind gut ausgelastet. Der Netzbetreiber sieht eine drohende Überlastung im Ortsnetz und sendet ein Dimmsignal. Über das Smart Meter Gateway und die Steuerbox kommt beim Wechselrichter die Vorgabe an: Netzbezug der steuerbaren Geräte ab jetzt maximal 4,2 Kilowatt.
Was die Familie davon merkt: nichts. Die Wärmepumpe zieht elektrisch etwa 3 Kilowatt, das liegt unter der Grenze, sie läuft unverändert. Und selbst wenn sie mehr bräuchte: 4,2 Kilowatt elektrische Leistung bedeuten bei einer üblichen Arbeitszahl zwischen 12 und 16 Kilowatt Heizleistung. Das ist mehr, als ein durchschnittliches Einfamilienhaus überhaupt abnehmen kann. Genau deshalb wurde die Mindestleistung so gewählt: Die Wohnung bleibt warm, das Warmwasser auch.
7:10 Uhr, das Auto soll noch schnell Strom bekommen
Jetzt wird es interessanter. Die Wallbox kann 11 Kilowatt, das Dimmsignal ist noch aktiv. Ein einfaches System würde das Auto jetzt mit 4,2 Kilowatt laden, mehr Netzbezug ist nicht erlaubt. Ein System, das am Netzanschlusspunkt rechnet, macht die andere Rechnung auf: 4,2 Kilowatt dürfen aus dem Netz kommen, den Rest liefert die Batterie. 4,2 aus dem Netz plus 6,8 aus dem Speicher, das Auto lädt weiter mit vollen 11 Kilowatt. Die Dimmvorgabe ist exakt eingehalten, denn am Zähler kommen nie mehr als die erlaubten 4,2 Kilowatt vorbei. Der Unterschied zwischen den beiden Systemen ist kein Komfortdetail, es ist die Frage, ob das Auto um 7:40 Uhr genug Reichweite für den Tag hat.
12:30 Uhr, Sonne satt und negative Börsenpreise
Mittags dreht sich das Bild. Die PV liefert 8 Kilowatt, der Haushalt braucht 1, und an der Strombörse sind die Preise ins Negative gerutscht. Jetzt kommt kein Dimmsignal für den Bezug, sondern eine Begrenzung der Einspeisung. Auch hier gilt: Ein einfaches System regelt die PV ab, die Energie ist verloren. Das System mit Speicher schiebt den Überschuss in die Batterie und holt sich damit genau die Energie zurück, die am Abend das Auto und die Wärmepumpe versorgt. Aus einer Abregelung wird eine Umbuchung.
14:15 Uhr, eine Wolkenfront zieht durch
Innerhalb weniger Sekunden fällt die PV-Leistung von 8 auf 2 Kilowatt. Kein Mensch greift ein, keine Cloud wird gefragt. Die Regelung im Wechselrichter misst den Einbruch auf allen drei Phasen im Millisekundenbereich und schichtet um: Die Batterie übernimmt, der Zähler am Netzanschlusspunkt sieht von dem Drama praktisch nichts. Das ist der Teil der Geschichte, der in keiner App sichtbar ist und trotzdem darüber entscheidet, ob Grenzwerte auch in Übergangsmomenten eingehalten werden.
19:00 Uhr, die Steuerbox meldet sich nicht mehr
Ein Szenario, über das selten geschrieben wird: Die Kommunikationsverbindung zur Steuerbox reißt ab, etwa weil der Router neu startet. Dafür gibt es im EEBUS-Standard ein definiertes Sicherheitsnetz. Steuerbox und Wechselrichter überwachen ihre Verbindung laufend per Heartbeat. Bleibt der aus, wechselt das System nach kurzer Zeit in einen Failsafe-Zustand mit einem vorab vereinbarten, konservativen Leistungswert. Kein Blackout, kein Stillstand, sondern ein definierter sicherer Betrieb, bis die Verbindung wieder steht. Auch das merkt die Familie nicht, und genau das ist der Anspruch.
Und wenn die Batterie leer ist?
Der ehrliche Blick auf den Grenzfall gehört dazu. Dunkler Januar, drei trübe Tage, Speicher fast leer, Dimmsignal aktiv, das Auto muss geladen werden. Dann lädt es tatsächlich nur mit 4,2 Kilowatt, das sind über Nacht trotzdem gut 40 Kilowattstunden und damit rund 250 Kilometer Reichweite. Die Wärmepumpe heizt weiter, das Haus bleibt warm. Die Dimmung ist auch im ungünstigsten Fall kein Kontrollverlust, sondern eine Verlangsamung bei den Geräten, die warten können. Ein vorausschauendes Energiemanagement macht diesen Fall zusätzlich selten, indem es Speicher und Warmwasser gezielt vor absehbaren Engpässen füllt.
Was das für die Beratung bedeutet
Wenn Kundinnen und Kunden nach Paragraf 14a fragen, ist die Antwort also weniger eine juristische als eine architektonische: Ob die Dimmung spürbar ist, entscheidet nicht der Netzbetreiber, sondern das Energiemanagement der Anlage. Ein System, das am Netzanschlusspunkt rechnet, den Speicher in beide Richtungen einsetzt und Grenzwerte in Millisekunden durchsetzt, macht aus der Regelung einen unsichtbaren Verwaltungsakt. Beim ampareq Gen3 ist die EEBUS-Schnittstelle zur Steuerbox des Netzbetreibers dafür serienmäßig integriert. Der Wechselrichter übernimmt die EMS-Rolle selbst, es braucht kein zusätzliches Energiemanagement-Gateway zwischen Steuerbox und Anlage, wie es viele Systeme am Markt noch erfordern. Ein Gerät, eine Verantwortung, keine Kette aus Boxen, in der sich Latenz und Fehlerquellen sammeln.
Meine Frage an die Installateure und Planer unter euch: Wie oft kommt die Dimmung in euren Kundengesprächen inzwischen vor, und ist sie dort eher ein Angstthema oder längst ein Verkaufsargument für Speicher?