Strom mit dem Nachbarn teilen. Bis das Netz ausfällt.

 

Seit gestern gelten in Österreich neue Regeln für Energiegemeinschaften. In Deutschland ist Energy Sharing bereits seit Juni erlaubt.

Worum geht es? Ein Beispiel: Mittags erzeugt meine PV-Anlage mehr Strom, als ich benötige. Bisher speise ich den Überschuss für wenige Cent ein und mein Nachbar kauft zur selben Zeit Strom bei seinem Versorger. Mit Energy Sharing verkaufe ich ihm diesen Strom direkt – zu einem Preis, den wir selbst vereinbaren.

Ein Kabel über den Zaun ist dafür nicht nötig. Der Strom fließt wie bisher durch das öffentliche Netz. Smart Meter auf beiden Seiten messen viertelstündlich und der Netzbetreiber ordnet meine Einspeisung dem Verbrauch meines Nachbarn zu. Den Rest, etwa nachts, liefert weiterhin sein Versorger.

Die Grundlage ist eine EU-Richtlinie, keine Verordnung. Jedes Land setzt sie selbst um, und das sieht man.

Österreich hat früh geliefert. Dort gibt es seit 2021 Energiegemeinschaften. Lokal sinkt der Arbeitspreis des Netzentgelts für den geteilten Strom um bis zu 57 %. Allein in Oberösterreich gibt es 2.814 Energiegemeinschaften.

Deutschland zieht mit § 42c EnWG nach, allerdings zunächst nur im Bilanzierungsgebiet eines Netzbetreibers und ohne Netzentgelt-Anreiz. Der Engpass ist der Smart-Meter-Rollout.

Zwei Dinge folgen daraus:

Erstens macht ein Speicher mehr aus dem Modell. Er verschiebt den Mittagsüberschuss in den Abend, wenn der Nachbar kocht.

Zweitens ist die Gemeinschaft bilanziell. Fällt das Netz aus, gibt es auch keine Gemeinschaft mehr. Nur wer selbst ein Netz bilden kann, kann auch weiter versorgen. Österreichische Gemeinden wie Scharndorf denken das bereits zusammen. PV-Anlagen und Speicher halten bei einem Blackout das Gemeindeamt und die Feuerwehrhäuser im Inselbetrieb. Im Alltag soll der Speicher die Energiegemeinschaft mitbeliefern.

Das Gerät dahinter muss also beides können: Im Alltag muss es netzdienlich, steuerbar und sauber gemessen sein. Im Ernstfall muss es sicher trennen, schwarzstarten und ohne Cloud bedienbar sein. Zudem muss es sich über einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahren an Regeln anpassen, die Österreich nach fünf Jahren neu aufgestellt hat und die Deutschland erst einführt.

Ein Gerät, das die heutigen Regeln erfüllt, ist schnell gebaut. Eines, das sie in 15 Jahren noch erfüllt, erfordert eine andere Architektur.

Für den 2027 in Deutschland und Österreich auf den Markt kommenden ampareq Gen3 haben wir sie so getroffen: Er ist netzbildend und schwarzstartfähig, per Bluetooth bedienbar – auch ohne Cloud und Mobilnetz. Das Energiemanagement plant den Speicher so, dass der Mittagsüberschuss abends für die Nachbarn bereitsteht – auf Wunsch auch als reiner Grünstromspeicher, wie er in § 42c EnWG für Speicher im Energy Sharing gefordert wird. Der zertifizierungsrelevante Teil der Software ist vom Rest getrennt. So können neue Regeln per Update ins Gerät kommen, ohne dass jedes Mal eine Neuzertifizierung ausgelöst wird.

Würden Sie Ihrem Nachbarn Strom verkaufen?

#Energiegemeinschaften #EnergySharing #ElWG #EnWG #Blackout #Resilienz

Nach oben scrollen