🔄 Die Revolution: Vom Speicher zum Marktteilnehmer
Die Bundesnetzagentur hat am 18. September 2025 den Festlegungsentwurf “Marktintegration von Speichern und Ladepunkten” (MiSpeL) zur Konsultation veröffentlicht. Sinn und Zweck: Heimspeicher aus dem “Dornröschenschlaf zu erwecken”.
Status: Derzeit in der Konsultationsphase – die finale Festlegung muss bis 30. Juni 2026 erfolgen.
🔗 Quelle: Bundesnetzagentur MiSpeL-Festlegung
Bisher: Batteriespeicher in Kombination mit einer PV-Anlage fallen nur unter die EEG-Förderung, wenn sie ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Beim Netzstrombezug entfällt die Förderfähigkeit komplett (Ausschließlichkeitsprinzip).
Neu: Diese strikte Beschränkung fällt weg!
💰 Die neue Möglichkeit: Arbitragehandel für jedermann
Private Heimspeicher sollen künftig wie Großbatteriespeicher arbeiten können:
Das Prinzip:
- ⚡ Nachts/Bei Windüberschuss: Strom zu 0-5 ct/kWh kaufen (oder bei negativen Preisen sogar bezahlt werden!)
- 💰 Tagsüber/Bei Lastspitzen: Strom zu 20-40 ct/kWh verkaufen
- 🌞 Zusätzlich: Weiterhin PV-Überschüsse für Eigenverbrauch nutzen
📐 Das Messproblem: Wie erfasst man, was handelbar ist?
Die technische Herausforderung: Das System muss exakt unterscheiden können, welcher Strom aus dem Netz für Handelszwecke bezogen wurde und welcher für den normalen Haushaltsverbrauch.
Warum ist das wichtig? Nur für die Handelsmenge entfallen die Netzentgelte (~9 ct/kWh).
🔧 Das Problem für Hybrid-Wechselrichter
Warum ist die Abgrenzungsoption problematisch?
Bei einem Hybrid-Wechselrichter laufen PV und Batterie über denselben DC-Bus. Eine separate Messung nur der Batterie ist technisch sehr aufwendig, da der PV-Strom, der direkt in die Batterie fließt, nicht vom Netzstrom für Arbitrage-Zwecke getrennt werden kann.
Die Lösung: Die Pauschaloption ist für Hybrid-Systeme die praktikabelste Lösung!
Bei der Pauschaloption gilt eine einfache Regel:
- 500 kWh/kWp/Jahr sind pauschal förderfähig
- Beispiel 10 kWp PV: 5.000 kWh/Jahr förderfähig
- Darüber hinaus: Reduzierte Abgaben, aber keine EEG-Förderung
💻 Technische Voraussetzungen
Was wird benötigt?
- ✅ Smart Meter Gateway (15-Minuten-Raster)
- ✅ Dynamischer Stromtarif (Day-Ahead-Börsenpreis)
- ✅ Direktvermarkter für Einspeisung
- ✅ Intelligentes Energiemanagementsystem (EMS)
Was muss das EMS können?
- Day-Ahead-Börsenpreise abrufen (24h Vorschau)
- PV-Prognosen erstellen (Wetter, Historie)
- Verbrauchsprognosen berechnen (Lastprofil)
- Optimale Lade-/Entladezyklen planen
- Automatisch mit Direktvermarkter kommunizieren
💶 Wirtschaftlichkeit: Lohnt sich das wirklich?
Wichtige Erkenntnisse zur Wirtschaftlichkeit:
⚠️ KRITISCHE FAKTOREN:
- Ohne Netzentgeltbefreiung (~9 ct/kWh) NICHT wirtschaftlich
- Direktvermarkter-Gebühren (50-150 €/Jahr)
- Messkosten (Smart Meter)
- Batteriedegradation reduziert Lebensdauer
- Tatsächliche Erlöse stark abhängig von Marktvolatilität
💡 FAZIT: Arbitragehandel ist eine ZUSÄTZLICHE Einnahmequelle, aber KEIN Hauptgeschäftsmodell für Heimspeicher! Der Hauptnutzen bleibt die Eigenverbrauchsoptimierung.
📅 Timeline und Marktstart
Status:
- ✅ Entwurf veröffentlicht (18.09.2025)
- ⏳ Konsultationsphase bis 24.10.2025
- ⏳ Finale Festlegung bis 30.06.2026
- ⏳ Beihilferechtliche Genehmigung erforderlich (Pauschaloption)
- ⏳ Marktstart voraussichtlich Ende 2026/Anfang 2027
🔗 Quelle: BNetzA MiSpeL-Verfahren
🏭 Herausforderungen für Hersteller
Für Hersteller von Hybrid-Wechselrichtern bedeutet MiSpeL umfangreiche Entwicklungsaufgaben:
🎯 Entwicklungsaufgaben:
1. SOFTWARE-ENTWICKLUNG
- KI-Algorithmen für Preisoptimierung
- Prognosemodelle (PV, Verbrauch, Preise)
- Selbstlernende Systeme
2. API-INTEGRATION
- Strombörsen-Anbindung (EPEX Spot)
- Direktvermarkter-Schnittstellen
- Smart-Meter-Gateway-Kommunikation
3. ZERTIFIZIERUNG
- Messkonzept-Genehmigung
- Eichrecht-Konformität
- VDE-AR-N 4105 Compliance
4. USER EXPERIENCE
- Intuitive Bedienung komplexer Funktionen
- Transparente Erlösdarstellung
- Automatisierung mit manuellen Overrides
awb-it GmbH: Innovation für die Energiewende – Made in Germany
Genau an diesen Herausforderungen arbeitet die awb-it GmbH aus Weil im Schönbuch.
🔋 Das Gen3 Hybrid Storage System
Markteinführung: Q2/2026 → Rechtzeitig für MiSpeL-Einführung!
⚡ Leistung: 10-15 kW Hybrid-Inverter – Optimal für Einfamilienhäuser & Gewerbe
🤖 KI-Integration: Intelligentes Energiemanagement
- Automatische Börsenpreis-Optimierung
- Wetterprognosen & Verbrauchsanalyse
- Dynamische Tarifintegration
Made in Germany: Entwicklung & Produktion
- Höchste Qualitätsstandards
- Lokale Wertschöpfung
- Kurze Lieferwege
🔌 MiSpeL-Ready: Pauschaloption-optimiert
- Einfache Integration
- Keine komplexe Zusatzmesstechnik
🎯 KI-gesteuerte Funktionen für MiSpeL-Optimierung:
- ☀️ Wettervorhersage für präzise PV-Prognosen
- 🧠 Automatische Lernfunktionen für Verbrauchsmuster
- 💹 Integration dynamischer Stromtarife
- 📊 Optimierung für Arbitragehandel
- ⚖️ Intelligente Priorisierung: Eigenverbrauch vs. Netzhandel
Mit langjähriger Erfahrung in der Entwicklung von Invertern, Batteriespeichern und Solarsystemen hat awb-it ein zukunftsweisendes Energiemanagementsystem konzipiert. Das intelligente System vernetzt die Energieerzeugung aus Solaranlagen, Batteriespeichern und dem öffentlichen Stromnetz mit allen Verbrauchern im Haushalt – vom Herd bis zur Wallbox.
📚 Weitere Informationen
awb-it Technical Insights:
- 🌐 Aktuelles: https://awb-it.de/aktuelles/
- 📝 Technical Blog: https://awb-it.de/blog/
Regulatorische Dokumente:
- 📄 BNetzA MiSpeL-Festlegung: https://www.bundesnetzagentur.de
🎯 Fazit: Ein Paradigmenwechsel mit Potenzial
Die Öffnung des Energiemarkts für Heimspeicher ist mehr als nur eine regulatorische Änderung – es ist ein neues Geschäftsmodell.
✅ Die neue Wertschöpfungskette:
- Netzentgeltbefreiung bis 2029 (20 Jahre ab Inbetriebnahme)
- Arbitragehandel-Möglichkeiten durch MiSpeL
- PV-Eigenverbrauchsoptimierung
- Regelenergiebereitstellung (perspektivisch)
= DEUTLICH HÖHERE WIRTSCHAFTLICHKEIT
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur:
“Mit dieser Festlegung legen wir einen Grundstein für die Flexibilisierung der kleinen und großen Stromspeicher: Sie können sich künftig zugleich aktiv am Strommarkt beteiligen und weiterhin für die Optimierung des eigenen Verbrauchs verwendet werden.”
🔗 Quelle: Agrarheute – Förderung trotz Netzstrom
🚀 Die Zukunft gehört den intelligenten, vernetzten Energiesystemen – und die regulatorischen Weichen sind gestellt!
Wichtige Ressourcen & Quellen:
📚 Offizielle Dokumente:
- BNetzA MiSpeL-Festlegung Hauptseite
- MiSpeL Entwurf Anlage 1 (Abgrenzungsoption)
- MiSpeL Entwurf Anlage 2 (Pauschaloption)
📰 Fachanalysen:
- Prometheus Rechtsanwälte – MiSpeL Analyse
- GridX – Alles über MiSpeL
- Minimum Energy – Abgrenzungsoption erklärt
⚖️ Rechtliche Grundlagen:
- § 19 Abs. 3b EEG (Abgrenzungsoption)
- § 19 Abs. 3c EEG (Pauschaloption)
- § 85d EEG (Befugnis zur Festlegung)
- § 118 Abs. 6 EnWG (Netzentgeltbefreiung bis 2029)