Wenn Solarstrom künftig vernichtet statt verkauft wird: Was der EEG-2027-Entwurf für PV-Anlagen bedeutet, und welcher Erlöspfad in der Debatte fehlt
Der Solarenergie-Förderverein (SFV) hat diese Woche zusammen mit dem Analysehaus aquu die PV2027-Studie veröffentlicht. Sie rechnet durch, was der geplante EEG-2027-Entwurf für private Solaranlagen bedeutet. Konkret: was passiert, wenn die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen unter 25 kW ab 2027 wegfällt. Die Studie modelliert ein typisches Eigenheim mit 10-kW-Anlage und Speicher und vergleicht die Optionen, die dann noch übrig bleiben.
Die Zahlen sind hart, gut belegt und einen genaueren Blick wert. Vor allem aber zeigen sie eine Lücke, über die kaum jemand spricht.
Was die Studie rechnet
Der Referentenentwurf (Stand April 2026) sieht vor, die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen unter 25 kW ab Januar 2027 zu streichen. Übrig bleiben drei Optionen: ungeförderte Direktvermarktung, Nulleinspeisung oder eine befristete Marktwertdurchleitung als Übergang.
Für das Referenzbeispiel, ein Eigenheim mit 10-kW-Anlage und 10-kWh-Speicher, kommt die Studie bei der Nulleinspeisung zu folgendem Ergebnis:
- 69 % des PV-Ertrags müssen abgeregelt werden, weil kein Strom mehr ins Netz darf. Das sind 7622 kWh pro Jahr, die ungenutzt verloren gehen.
- Die Stromgestehungskosten des nutzbaren Solarstroms steigen von 10 auf 31 ct/kWh.
- Die Amortisationsdauer springt von 15,6 auf 25,3 Jahre.
Und es wird schlimmer, je größer die Anlage. Bei 25 kW liegt die Abregelung bei 86 %. Der natürliche Skalenvorteil großer Dächer, also sinkende Kosten pro kW, kehrt sich ins Gegenteil. Die Studie zieht daraus den richtigen Schluss: Es entsteht ein Anreiz, Anlagen kleiner zu planen und Dachflächen nicht auszuschöpfen. Genau das Gegenteil dessen, was die Energiewende braucht.
Die Direktvermarktung als Alternative? Für Anlagen unter 25 kW kaum lukrativ. Geringe Einspeisemengen, hohe Fixkosten, nicht standardisierte Prozesse, dazu eine Smart-Meter-Quote von gerade einmal 5,5 % der Messlokationen Ende 2025.
Die Lücke
Die Studie analysiert sauber drei Erlöspfade. Keiner davon ist Energy Sharing nach § 42c EnWG, jener Mechanismus, der seit dieser Woche praktisch nutzbar ist und es Letztverbrauchern erlaubt, gemeinsam erzeugten Solarstrom über das öffentliche Netz im selben Bilanzierungsgebiet zu teilen.
Das ist methodisch nachvollziehbar. Energy Sharing braucht Sharing-Partner und lässt sich an einem einzelnen Referenzhaushalt schwer modellieren. Aber die Auslassung ist bedeutsam, denn die Studie legt selbst den Widerspruch offen, den Energy Sharing adressiert:
Bei der Nulleinspeisung wird CO₂-freier Solarstrom, so die Studie wörtlich, „wirtschaftlich wertlos”. Abgeregelter Strom ersetzt keinen Netzstrom und verdrängt keine fossile Erzeugung. Die fünfte und letzte Forderung der Autoren lautet folgerichtig, den flexiblen Einsatz von Batteriespeichern anzureizen, damit Überschüsse ins Netz gelangen, statt vernichtet zu werden.
Energy Sharing ist genau dieser fehlende Pfad. Es ist der einzige der diskutierten Mechanismen, der den abgeregelten Strom überhaupt monetarisiert, statt ihn in der DC-Spannungserhöhung des Wechselrichters verpuffen zu lassen.
Was sich dadurch verschiebt
Vier Effekte, die sich direkt aus den Studienergebnissen ableiten lassen:
Der wegfallende Erlösbaustein wird teilweise ersetzt. Die Studie zeigt, dass bei Nulleinspeisung rund ein Drittel der Einsparungen wegfällt, nämlich die Einspeiseerlöse von 587 €/a. Genau diese Lücke kann Sharing füllen. Selbst ein Erlös unterhalb der alten Vergütung schlägt die Nulleinspeisung mit ihren null Euro.
Die Abregelung bekommt einen Abnehmer. Der ganze 69-%-Befund beruht darauf, dass Überschuss weder gespeichert noch eingespeist werden darf. Sharing eröffnet einen legalen Abnahmepfad für die Mittagsspitze, die heute vernichtet wird.
Der Skalenvorteil großer Anlagen kehrt zurück. Mehr Überschuss bedeutet mehr verteilbare Energie, also mehr Sharing-Erlös. Das adressiert direkt das stärkste Argument der Studie, dass große Dächer unattraktiv werden.
Die Intelligenz wird zum Wirtschaftlichkeitsfaktor. Die Studie zeigt einen bemerkenswerten Unterschied: Dynamische Tarife verlängern die Amortisation ohne Speicher um 13,3 Jahre, mit Speicher nur um 0,8 Jahre. Ein prognosebasiertes Energiemanagement, das zwischen Eigenverbrauch, Speicherung und Sharing optimiert, ist damit nicht Komfort, sondern die Bedingung dafür, dass die Rechnung überhaupt aufgeht.
Die ehrliche Einordnung
Energy Sharing ist kein Gegengift gegen das EEG 2027, und es wäre unredlich, es so zu verkaufen.
Die Netzentgelte bleiben bestehen, die Marge ist 2026 noch schmal. Der Engpass ist exakt dieselbe Smart-Meter-Lücke, die die Studie für die Direktvermarktung als K.o.-Kriterium benennt; Sharing erbt dieses Problem unverändert. Und die Sharing-Erlöse hängen am selben volatilen Börsenpreisniveau, mit dem die Studie rechnet.
Die belastbare Aussage ist deshalb nicht „Sharing rettet die Wirtschaftlichkeit”. Sie lautet: Von allen Pfaden, die nach dem Wegfall der Einspeisevergütung übrig bleiben, ist Energy Sharing der einzige, der abgeregelten Strom in Wert verwandelt. Und sein Nutzen steigt mit genau der Speicher- und Steuerungsintelligenz, deren Fehlen die Studie als Kernproblem identifiziert.
Der Punkt, der bleibt
Die PV2027-Studie beschreibt präzise, wie das EEG 2027 private Solarstromerträge entwertet. Ihre eigene Schlussfolgerung, dass Solarstrom nicht ungenutzt bleiben darf und Speicher flexibel ins Netz wirken können müssen, weist auf einen Pfad, den sie nicht durchgerechnet hat.
Der Wechselrichter der nächsten Generation wird nicht daran gemessen, wie sauber er einspeist, sondern wie klug er zwischen Eigenverbrauch, Nachbarschaft, Speicher und Markt entscheidet. Die Hardware dafür existiert. Was über die Wirtschaftlichkeit entscheidet, ist die Intelligenz dazwischen.
Und genau hier liegt der zweite, oft übersehene Punkt: Der regulatorische Rahmen ist nicht fertig. § 42c steht erst seit Dezember 2025, das EEG 2027 ist noch ein Entwurf, der Sharing-Radius erweitert sich erst 2028, die Smart-Meter-Schnittstellen und die Steuerbox-Integration kommen gerade erst in die Marktverfügbarkeit. Wer heute ein Gerät kauft, kauft es für zehn bis fünfzehn Jahre in genau dieses bewegliche Umfeld hinein. Ein Wechselrichter, dessen Erlöslogik in Hardware gegossen ist, veraltet mit der ersten Gesetzesänderung. Ein Gerät, dessen Energiemanagement über signierte Updates nachziehen kann, wächst mit dem Rahmen mit: Neue Sharing-Regeln, neue Tarifmodelle, neue Schnittstellen lassen sich nachrüsten, statt das Gerät auszutauschen. Genau deshalb gehört die Update-Fähigkeit über die gesamte Produktlebensdauer, sicher signiert und nicht nachträglich aufgesetzt, heute zur Auslegung dazu, nicht erst, wenn die nächste Novelle kommt.
Wie sehen Sie das: Ist Energy Sharing der vierte Erlöspfad, der in der Debatte über das EEG 2027 fehlt, oder bleibt es wegen Netzentgelten und Smart-Meter-Lücke bis 2029 ein Nebenschauplatz?
Quelle der Zahlen: J. Weniger, K. Buchholz: PV2027-Studie zur Wirtschaftlichkeit von privaten PV-Anlagen unter dem EEG 2027, aquu im Auftrag des SFV, Berlin, Juni 2026. Bezug auf den EEG-Referentenentwurf des BMWE, Stand 20.04.2026. Dies ist keine Rechtsberatung.